Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen
Entsorgung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Stand 08.03.2022)
Entsorgung

1. Geltungsbereich

A&N Electrorecycling GmbH & Co.KG („A&N“) erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden
Bedingungen. Abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ausdrücklich schriftlich
zustimmen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich
widersprechen. Es gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf, wobei die hiesigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Entsorgung bei Widersprüchlichkeit oder Lücken Vorrang haben

2. Leistung, Subunternehmer

2.1  Der Vertrag erfasst die Bereitstellung von Containern zur Aufnahme der von dem Kunden am angegebenen Ort
einzufüllenden Abfälle, die Miete der jeweiligen Container und die Abholung der jeweils befüllten Container zur
weiteren Entsorgung. Handelt es sich bei den vertragsgegenständlichen Abfällen um Elektro- und Elektronikaltgeräte,
erfolgt die Behandlung und Beseitigung ausdrücklich unter Berücksichtigung des Vorrangs der Wiederverwendung
gemäß § 20 Abs. 1 ElektroG.“


2.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als rechtsverbindlich angenommen, wenn sie von uns in
Textform, z.B. per E-Mail oder Telefax, bestätigt wurden. Gleiches gilt für mündliche Abreden und Änderungen des
Vertrages. Änderungen des Vertrages sind überdies nur verbindlich, wenn der Änderungswunsch uns spätestens
innerhalb von 24 h vor der ursprünglich vereinbarten Ausführung (Anlieferung, Abholung) erreicht und von uns in
Textform bestätigt wurde.


2.3 Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung dieses Vertrages auch Dritter zu bedienen

 

3. Zufahrten, Aufstellplatz und Sicherung von Containern

3.1 Container werden bei der Bereitstellung auf Anweisung und Gefahr des Kunden abgestellt. Für ausreichende
Bodenbeschaffenheit und sonstige Eignung von Zufahrtswegen und Aufstellplatz ist allein der Kunde verantwortlich.


3.2 Dem Kunden obliegt die Einholung der ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse – wie etwa
einer Sondernutzungsgenehmigung – zur Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen auf eigene Kosten. Die Genehmigung
ist uns auf Verlangen vorzulegen.


3.3 Der Kunde hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
erforderliche Zustimmung der Eigentümer zu besorgen. Die Zustimmung ist uns auf Verlangen vorzulegen.


3.4 Der Kunde übernimmt die nach der Straßenverkehrsordnung, den Unfallverhütungsvorschriften und ggf. den
kommunalen Satzungen vorgeschriebene Absicherung der Container, z.B. ordnungsgemäße Absperrung, Beleuchtung
und Beschilderung.


3.5 Verletzt der Kunde die Verpflichtungen aus Ziff. 3.1 bis 3.4, haftet er uns gegenüber für alle daraus entstehenden
Schäden und sonstige Mehraufwendungen, insbesondere auch für solche aus behördlicher Inanspruchnahme wegen
fehlender Genehmigung (z.B. Bußgelder). Von Ansprüchen Dritter, insbesondere wegen unbefugter Inanspruchnahme
eines fremden Grundstücks oder fehlender Absicherung der Container, stellt der Kunde uns frei.


3.6 Handelt es sich bei der vertragsgegenständlichen Ware um Elektro- und Elektronikaltgeräte, erfolgt die Behandlung
und Beseitigung ausdrücklich unter Berücksichtigung des Vorrangs der Wiederverwendung gemäß § 20 Abs. 1
ElektroG.“

 

4. Beladung von Containern und Sorgfaltspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde haftet für die pflegliche Benutzung der Container. Container dürfen nur bis zur Höhe des Randes und nur
im Rahmen des zulässigen Höchstgewichts befüllt werden. Die Einhaltung des Ladegewichts und der
Außenabmessungen sind durch den Kunden sicherzustellen. Eine Behandlung der in die Container eingefüllten Stoffe
in den Containern (Verbrennen, Einschlämmen, Einstampfen, u.a.) ist untersagt.

4.2 Der Kunde garantiert eine vereinbarungsgemäße Handhabung und Befüllung von Containern, sowie deren freie
Zugänglichkeit zum Abtransport. In Zweifelsfällen sind unsere Mitarbeiter vor der Befüllung der Container zu befragen.
Jeder Container darf nur entsprechend dem bzw. der bei Vertragsschluss angegebenen Abfallschlüssel bzw.
Abfallbezeichnung befüllt werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die in die Container eingefüllten Stoffe als Abfälle
nach den geltenden Abfallschlüsseln zu deklarieren.


4.3 Der Kunde ist für alle Stoffe verantwortlich, die während der Bereitstellung bis zur Abholung in die Container gefüllt werden, auch wenn dies ohne sein Wissen durch Dritte geschieht.


4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Container selbsttätig umzusetzen oder Dritten, die nicht
ausdrücklich von uns hierzu beauftragt wurden, zur Abholung zu überlassen. Auch eine Untervermietung der Container
ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung (schriftlich oder in Textform z.B. per E-Mail oder Telefax) nicht zulässig.


4.5 Werden Container mit anderen als den vertragsgegenständlichen Stoffen oder Gegenständen befüllt oder entsprechen
die in die Container eingefüllten Abfälle nicht den vertraglich festgelegten Abmessungen, Gewichten und sonstigen für den Transport oder die Verwertung bzw. Beseitigung maßgeblichen Eigenschaften, sind wir berechtigt, den Abtransport
zu verweigern, Nur in diesem Fall ist der Kunde abweichend von vorstehender Ziffer 4.4 berechtigt und verpflichtet, die Abfälle in eigener Verantwortung ordnungsgemäß zu entsorgen und den geleerten Container unverzüglich – spätestens
innerhalb von drei Tagen – zur Abholung durch uns bereitzuhalten.
Stellt sich eine nicht ordnungsgemäße Befüllung von Containern erst zu einem späteren Zeitpunkt heraus, sind wir berechtigt, von dem Kunden Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle zu verlangen. Bei einer behördlichen Sicherstellung der Abfälle, sind wir berechtigt, eine angemessene Zwischenlagerungsvergütung zu verlangen.


4.6 Der Kunde haftet für alle uns entstehenden Kosten und Schäden jeglicher Art, inklusive der Kosten für eine erforderliche
Analyse oder Nachsortierung, die durch die Nichtbeachtung der vorgenannten Ziffern 4.1 bis 4.5 entstehen.

 

5. Ausführungsverweigerung, Rücktrittsrecht

5.1 Wir sind berechtigt, die Ausführung eines Auftrags zu verweigern, solange der Kunde seinen aus den Ziffern 3 und 4 resultierenden Pflichten nicht nachkommt.


5.2 Wir sind überdies berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine ihm nach Ziffern 3 und 4 obliegenden Pflichten nicht erfüllt, wir ihm hierzu eine angemessene Frist gesetzt haben und ein weiteres Festhalten am Vertrag für uns unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist entbehrlich, wenn die Nichterfüllung seiner Pflichten durch den Kunden länger als drei Monate andauert.

 

6. Leistungszeiten und -verzug

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns für die An- und Abfahrt der Container mit einer angemessenen Vorlaufzeit verbindliche
Zeitangaben zu benennen, zu denen eine Bereitstellung und Abholung durchgeführt werden kann. Gerät der Kunde mit der Annahme oder der Bereithaltung von Containern zur Abholung in Verzug, können wir Ersatz von Schäden und
Mehraufwendungen verlangen. Gleiches gilt im Falle der berechtigten Verweigerung der Auftragsausführung durch uns gemäß Ziffer 5.1.


6.2 Vereinbarungen über Leistungszeiten sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform bestätigt wurden. Auch bei verbindlich vereinbarten Leistungszeiten sind Abweichungen von bis zu vier Stunden von dem zugesagten Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Abholung als unwesentlich anzusehen und begründen für den Kunden keine Ansprüche gegen uns.


6.3 Eine Nachfrist zur Leistung, die ein Kunde uns im Gewährleistungsfall zu setzen hat, muss mindestens drei Werktage betragen.


6.4 Bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von ähnlichen Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb unseres Einwirkungsbereiches befinden, berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Behinderung durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwinden ist und länger als drei Monate andauert, sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils von dem Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit.


6.5 Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Leistungen in Verzug, sind wir berechtigt, von der Erbringung
weiterer Dienstleistungen abzusehen. Etwaige dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.


6.6 Wir geraten nicht in Leistungsverzug, solange der Kunde seinen Verpflichtungen aus Ziffern 3 und 4 nicht nachkommt.


6.7 Vertragsstrafen oder Schadenspauschalierungen wegen verspäteter Leistungen sind nicht vereinbart.

 

7. Eigentum

Das Eigentum an den in die Container eingefüllten Abfällen geht mit der Abholung der Container und damit Übergabe der Abfälle auf uns über.

8. Preise und Preisänderungen

8.1 Das vereinbarte Entgelt umfasst, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die Bereitstellung, Miete für 2 Kalenderwochen und den Transport der überlassenen Container, Vertriebs- und Gestehungskosten, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle. Wird ein Vertrag vorzeitig, d.h. nach Anlieferung der Container, jedoch vor deren Befüllung durch den Kunden, beendet, reduziert sich das vereinbarte Entgelt um die ersparten Aufwendungen für die Entsorgung.


8.2 zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen oder notwendige Nebenkosten im Zusammenhang mit der Aufstellung und Abholung der Container, wie z.B. Kosten für besondere Sicherungsmaßnahmen, Reinigung des Aufstellplatzes,
Umsetzung der Container oder behördliche Gebühren werden gemäß gesonderter Vereinbarung berechnet. Leerfahrten für die Abholung nicht befüllter Container werden ebenfalls gesondert abgerechnet.


8.3 Vom Kunden zu vertretende Leerfahrten werden nach Strecke, Wartezeiten werden im Viertelstundentakt zu einem
Preis von 45,00 EUR/h berechnet. Für nicht vollständig befüllte Behältnisse berechnen wir eine zusätzliche Aufwandspauschale.


8.4 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


8.5 Bei Vertragsverhältnissen, die eine regelmäßige Leistung zum Gegenstand haben, sind wir berechtigt, Preisanpassungen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB
vorzunehmen, soweit es zu Kostenänderungen bei den für die Preisbildung gemäß vorstehender Ziffer 8.1 relevanten
Kalkulationsgrundlagen kommt. Hierbei dürfen wir Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger
Kostensenkungen berücksichtigen und haben eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen
vorzunehmen. Wir haben den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere dürfen wir Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.


8.6 Preisanpassungen werden erst nach Ankündigung (schriftlich oder in Textform) gegenüber dem Kunden wirksam, die
mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.


8.7 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung bezüglich der Abfallart,
für welche die Preisänderung gilt, vorzeitig teilweise zu kündigen, sofern er der Preisanpassung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung widerspricht. Anderenfalls tritt die Preisanpassung zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Die Kündigung bedarf der Textform. Das ordentliche Recht zur Kündigung sowie das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt.

 

 

9. Zahlungen

9.1 Die Verantwortung der überlassenen Behältnisse liegt beim Kunden. Sollten diese verloren bzw. gestohlen werden
wird der Zeit/Produktwert in Rechnung gestellt.


9.2 Rechnungsbeträge sind sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät spätestens, auch ohne Mahnung, 30 Tage nach
Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug und hat sodann die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


9.3 Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen
Vorkasse durchzuführen oder von der Stellung einer Sicherheit abhängig zu machen, wenn der Kunde mit vereinbarten
Zahlungszielen in Verzug ist oder Umstände vorliegen, die bei Anlegung banküblicher Maßstäbe Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen.


9.4 Aufrechnungen gegen von uns erstellte Rechnungsbeträge oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sind nur
mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig titulierten Forderungen des Kunden zulässig.

 

10. Haftung

10.1 Wir haften unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ebenso haften wir unbeschränkt in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie wegen
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen.


10.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Falle der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


10.3 Bei mangelhafter Leistung durch uns können wir nach eigener Wahl als Nacherfüllung die Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen oder mangelfrei neu leisten. Erst wenn dies wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar
sein sollte und es sich nicht nur um unerhebliche Mängel handelt, ist der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer 10.1 und 10.2 zu.


10.4 Ansprüche wegen Mängeln unserer Leistung verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Leistungserbringung. Dies gilt für Rechtsmängel entsprechend. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, beim
Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten unserer gesetzlichen
Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.


10.6 §§ 425 bis 439 HGB bleiben von den vorstehenden Ziffern 10.1 bis 10.5 unberührt.


10.7 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs ausgeschlossen.

 

 

11. Datenschutz

11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zum Zwecke der Rechnungs- und Gutschriftenerstellung personenbezogene Daten und ggf. Ablichtungen durch Vorlage von Ausweisdokumenten erfassen und entsprechend
den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.


11.2 Die Ablichtungen und Daten werden für den Zeitraum der steuerlichen Aufbewahrungsfristen, üblicherweise zehn
Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Leistungsaustausch stattfand, aufbewahrt, Nach Ablauf dieses Zeitraums werden wir die Daten sowie etwaige Ablichtungen von Personalausweisen umgehend vernichten
bzw. löschen.


11.3 Für den Zeitraum der Aufbewahrung ist der Kunde jederzeit berechtigt, um Auskunftserteilung über seine bei uns gespeicherten Daten und Ablichtungen zu ersuchen.


11.4 Der Kunde kann darüber hinaus jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen, soweit dies unserem berechtigten Interesse an der Fortsetzung der Datenverarbeitung, insbesondere vor dem Hintergrund des § 160 AO und sonstiger steuerlicher Vorgaben, nicht entgegensteht

 

12. Gerichtsstand

Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, gilt unser Firmensitz (Mannheim) als vereinbarter ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind aber berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13. Vollmacht

Wir werden vom Kunden bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Übernahme der Abfälle erforderlichen Erklärungen gegenüber Behörden oder Dritten, insbesondere Begleit- und Übernahmescheine, auszustellen. Die Zulässigkeit der Ausstellung der Begleitscheine durch den Kunden bleibt hiervon unberührt.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so ist die Lücke durch eine angemessene Regelung auszufüllen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Lücke bei Vertragsschluss gekannt hätten.


14.2 Es gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
A & N Electrorecycling GmbH & Co.KG
Ansprechpartner: Sevgi Altun
Franz-Grashof-Str. 15 -17
68199 Mannheim
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
 
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
 
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
 
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
 
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
 
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Datenschutzbeauftragter
Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
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Herr Albert Keller
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